Sollte es aufgrund von Infektionsschutzgesetzen, Anweisungen der örtlichen Behörden oder anderen gesetzlichen Regelungen nicht möglich sein den Kurs vor Ort stattfinden zu lassen, wird der Kurs als Onlinekurs (Audio-Video-Chat) stattfinden bzw. fortgeführt. Eine Stornierung auf Grund des Wechsels von einem Präsenz/Vor-Ort-Kurs zu einem Onlinekurs bzw. umgekehrt ist ausgeschlossen.
Im Falle von Krankheit der Hebamme oder außergewöhnlichen Umständen z.B. Schließung des Familienzentrums, Ausfall der Heizung, etc. wird der Hebamme in diesem Fall das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf zu verlegen oder ausfallen zu lassen, bzw. den Kursort innerhalb eines zumutbaren Umkreises des ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen bzw. den Kurs online stattfinden zu lassen.
Kursstunden die in Anspruch genommen und unterschrieben wurden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen der Hebammen nach §134a SGB V.
Versäumt die KursteilnehmerIn einzelne Stunden oder auch den kompletten Kurs, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die KursteilnehmerIn nicht teilgenommen hat. Es gilt dann die Privatgebührenordnung für Hebammen des Bundeslandes Hessen als vereinbart. Ist die KursteilnehmerIn privat versichert, wird mit der KursteilnehmerIn direkt abgerechnet. Es gilt die Privatgebührenverordnung für Hebammen des Landes Hessen.
Aufgrund von Infektionsschutzgesetzen, Anweisungen der örtlichen Behörden oder anderen gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich (Anzeichen) einer Erkältung, eines Atemwegsinfekts oder Symptomen wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- / Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen oder allgemeine Schwäche einen Vor-Ort-Kurs zu besuchen.
Wegen der DSGVO sind Bild- & Tonaufnahmen leider nicht gestattet.
Es ist verpflichtend die Kamera während der Kurse angeschaltet zu haben.
Sollte die Kamera ausgeschaltet belieben, sehe ich mich gezwungen Dich vom Kurs auszuschließen und Dir die Kursgebühr privat in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gilt die Private Gebührenverordnung als vereinbart.
Die Buchung einer Veranstaltung (Geburtsvorbereitungskurs o.ä.) beinhaltet nicht automatisch die Betreuung durch die Hebamme in der Schwangerschaft und im Wochenbett. Sehr gerne übernimmt die Hebamme Theresa Gottselig die Betreuung je nach freier Kapazität. Hierfür ist ein gesonderter Betreuungsvertrag notwendig.
Beantwortung von Fragen oder Beratungen vor und nach Kursen (persönlich, telefonisch oder per Mail) werden nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung abgerechnet.
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt eigenverantwortlich.
Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgelegte Gegenstände oder abgestellte Kinderwagen o.ä.
Die Kursleitung übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.
Die Haftung der Hebamme für fremdes Verschulden wird außerdem nach § 276 und 278 BGB ausgeschlossen.
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
Mit der Buchung wird bestätigt, dass der Gesundheitszustand der Teilnehmerin die Teilnahme am gebuchten Kurs erlaubt. Die Teilnehmerin ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihre gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. Dies gilt vor allem, wenn diese Beschwerden für den Kurs und seine Inhalte relevant sind.
Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung/Betreuung jederzeit zu beenden, wenn Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft angegeben oder Therapiemaßnahmen nicht umgesetzt werden.
Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Rücktritt muss in Schriftform (Email oder per Post) erfolgen.
Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du entweder den schriftlich stornieren und die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung darüber informieren, dass Du den Widerruf ausübst. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt dann die Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerspruchsfrist. Es ist nicht möglich einzelne Kursstunden zu stornieren.
Um in diesem Fall Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du die Hebamme Theresa Gottselig, Tannenstr. 18, 64572 Büttelborn, Info@Hebamme-Theresa.de mittels einer eindeutigen Erklärung darüber informieren, dass Du den Widerruf ausüben möchtest.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerspruchsfrist.
Bei kurzfristiger Kündigung eines Kurses (weniger als 6 Wochen vor Kursbeginn) wird der volle Kursbetrag fällig. Es gilt dann die privat Gebührenverordnung für Hebammen des Landes Hessen als vereinbart.
Wenn bei Doppelbuchungen der weitere Kurs nicht bis 6 Wochen vor Beginn abgesagt wurde, ist die komplette Kursgebühr zu zahlen und es gilt dann die Privatgebührenverordnung für Hebammen des Landes Hessen als vereinbart.
Es ist nicht möglich einzelne Kursstunden zu stornieren. Es können immer nur komplette Kurse storniert werden.
Falls dennoch einzelne Kursstunden storniert werden, werden diese nach der Privatgebührenverordung für Hebammen in Rechnung gestellt.
Hast Du verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast Du der Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistung entspricht.
Absender
Datum
Vor- und Nachnahme
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
An: Theresa Gottselig, Tannenstr. 18, 64572 Büttelborn
Widerruf meiner Kursbuchung vom [Datum einfügen] für den Kurs [Kursbezeichnung und Kursdatum einfügen]
Sehr geehrte Hebamme Theresa Gottselig,
hiermit widerrufe ich meine Kursbuchung vom [Datum einfügen] für den Kurs [Kursbezeichnung und Kursdatum einfügen]
Bitte bestätige mir den Eingang des Widerrufs umgehend.
Mit freundlichen Grüßen
Vollständiger Name + Unterschrift
Wenn Du mir per E-Mailanfragen zukommen lässt, werden die Angaben aus der E-Mail inklusive der von Dir dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert. Das gleiche gilt für den Kontakt per Telefon oder SMS. Sofern Du mich per E-Mail kontaktierst, geschieht dies freiwillig. Ich werde die auf diesem Weg erlangten Daten ohne Deine Einwilligung nur zur Bearbeitung Deiner Anfragen bzw. im Einzelfall zur Abwicklung eines eventuell geschlossenen Vertrages benutzen. Die Daten werden darüber hinaus ohne Deine ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Anfragen könnten von einem automatisierten Dienst zur Spam-Erkennung untersucht werden. Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Arten ist Büttelborn
Sollte es aufgrund von Infektionsschutzgesetzen, Anweisungen der Örtlichen Behörden oder anderen gesetzlichen Regelungen nicht möglich sein, die Hausbesuche vor Ort stattfinden zu lassen, kann bzw. wird die Wochenbettbetreuung ggf. telefonisch oder per Audio-Video-Chat (online) stattfinden oder fortgeführt.
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a, SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebamme und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Folgende Leistungen können nach Absprache erbracht werden:
Die Geburtsbetreuung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Die Teilnahme an von der Hebamme angebotenen Kursen (Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik etc.) wird in gesonderten Vereinbarungen geregelt.
gesetzlich Versicherte: Die obigen Leistungen werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet, für diese Leistungen gelten Höchstgrenzen, über die die Hebamme die Leistungsempfängerin rechtzeitig informieren wird.
privat Versicherte: Die Gebühren entsprechend der gültigen Privat-Gebührenverordnung von Hessen.
Je nach abgeschlossenem Tarif sind bei privater Krankenversicherung unter Umständen nicht alle Hebammenleistungen enthalten, bitte informieren Sie sich hierüber vorher bei Ihrer Krankenversicherung.
In folgenden Fällen wird die erbrachte Leistung von der Hebamme privat in Rechnung gestellt:
Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme weiterer etwaiger kostenpflichtiger Leistungen.
Die Hebamme leistet keine 24 Stunden Rufbereitschaft.
Die Mobilbox wird täglich zwischen 10:00 bis 18:00 regelmäßig abgehört. SMS sind, außer nach persönlicher Absprache, nicht gewünscht. Im Falle der nicht Erreichbarkeit der Hebamme, sollte sich die Leistungsempfängerin in Notfällen an ihre Frauenärztin, ihren Kinderarzt oder die nächste (Kinder-) Klinik wenden.
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
Die Hebamme haftet für Leistung der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblem des Säuglings.
Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis.
Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlassten Leistungen.
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Personen, sozialen Status, sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen Datenschutzregelung an Dritte (z.B. Kostenträger, Abrechnungszentrale) übermittelt.
Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung mit der Einschränkung verwendet, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird.
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- und/oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.
Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesem Zweck einverstanden. Der Weitergabe aller medizinischer Befunde und Daten an die vertretende Hebamme stimmt sie ausdrücklich zu.
Dieser Vertrag verpflichtet die Leistungsempfängerin nicht, alle Hebammenleistungen ausschließlich durch die Hebamme Theresa Gottselig erbringen zu lassen. Falls sie jedoch Leistung einer anderen Hebamme in Anspruch nimmt oder genommen hat, ist sie verpflichtet, die Hebamme Theresa Gottselig darüber zu informieren.
Dies gilt vor allem für das Vorgespräch, das nur einmal pro Leistungsempfängerin von der Krankenkasse erstattet wird.
Falls die Leistungsempfängerin mit mehreren Hebammen Erstgespräche führt, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet alle weiteren Kosten privat zu übernehmen.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme gelten als vereinbart.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksame Bestimmung sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Während der Wochenbettzeit übernehmen die Krankenkassen folgende Hebammenleistungen:
Pro Tag, bei Bedarf zwei Hausbesuch(e) in den ersten 10 Tagen nach der Geburt. Anschließend stehen der Leistungsempfängerin weitere 16 Kontakte (inkl. telefonischer Beratungen/ Beratung per Mail/ Beratung per SMS) innerhalb der ersten 12 Wochen und weitere 8 Kontakte bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsfragen bis zum Ende der Stillzeit zu.
Der Leistungsempfängerin ist bekannt, dass wenn Sie sich nicht umgehend nach der Geburt, spätestens aber bis 72h vor der Entlassung und erneut sobald der Entlassungstag bekannt ist, bei der Hebamme Theresa Gottselig gemeldet hat (Handy, ggf. Mobilbox), die Möglichkeit besteht, dass der erste Hausbesuch nicht zeitnah nach der Entlassung, sondern evtl. erste ein paar Tage später, erfolgen kann. Wird die Hebamme erst Tage nach der Entlassung über die Geburt informiert, kann keine frei Kapazität mehr garantiert werden.
Die Leistungsempfängerin ist darüber informiert, dass die Kontaktaufnahme nach der Geburt ausschließlich über das Hebammen Handy erfolgen soll (ggf. Mobilbox).
Die Telefonsprechzeiten sind von 10:00 bis 18:00 Uhr und auch nur in dieser Zeit wird die Mobilbox abgehört.
Im Falle der Verhinderung. (Krankheit, Urlaub, Fortbildung, etc.) bemüht sich die Hebamme um eine Vertretung, kann dies aber im Einzelfall nicht garantieren. Vertretung übernimmt ggf. die betreuende Frauenärztin/-arzt, der betreuende Kinderarzt oder die entsprechende Entbindungs- bzw. Kinderklinik.
Bei akuter schwerer Erkrankung ist es unter Umständen nicht möglich rechtzeitig abzusagen, in diesem Fall kann die Grundlage dieses Vertrages nicht aufrechterhalten werden und gilt als vorzeitig beendet.
Hausbesuche erfolgen in der Zeit von Montag bis Freitag.
Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle, wird die Hebamme einen Zeitraum von 1 bis 3 Stunden angeben, während dem sie zum Hausbesuch vorbeikommt.
Ein Hausbesuch dauert, laut Vereinbarung mit den Krankenkassen, in der Regel ca. 20 – 30 Minuten
In seltenen Fällen kommt es berufsbedingt zu kurzfristiger Absage eines Termins. In diesem Fall wird der Leistungsempfängerin so schnell wie möglich ein Ersatztermin angeboten.
Hebammenbesuche können nur in Büttelborn, Klein-Gerau und Worfelden erfolgen.
Sollte die Leistungsempfängerin im Betreuungszeitraum z.B. umziehen oder den Betreuungsraum aus anderen Gründen verlassen, so ist eine Betreuung durch die Hebamme Theresa Gottselig nicht mehr möglich.
Eine ambulante Geburt oder frühzeitigen Entlassung ist bei der Betreuung durch die Hebamme Theresa Gottselig nicht möglich.
Eine Betreuung (v.a. in den ersten 72h nach der Geburt) kann in diesem Fall nicht gewährleistet werden.
Der Leistungsempfängerin ist bekannt, dass wenn sie die Hebammenbetreuung doch nicht in Anspruch nehmen möchte, Sie sich bis zur 32. SSW abmelden muss. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Abmeldung wird eine Ausfallpauschale von 100€ privat in Rechnung gestellt.
Bei grippalem Infekt/Atemwegserkrankung o.ä., einem parasitärem Befall (z.B. Läusen) oder einer anderen ansteckenden Krankheit (z.B. Kinderkrankheiten) bei den betreuten Personen oder anderen im Haushalt lebenden Personen gilt eine telefonische Informationspflicht VOR einem Hausbesuch.
Die Hebammentermine entsprechen einer Bestellpraxis, das heißt, dass nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit reserviert ist und hierdurch in der Regel, die anderenorts vielfach üblichen langen Wartezeiten erspart bleiben.
Wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, sind diese spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit die Hebamme die für den Termin vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen kann. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten.
So kann, wenn der Termin nicht rechtzeitig absagt wurde, die vorgesehene Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden.
Dies betrifft Einzeltermine, wie z.B. Anamnese- und Vorgespräche, Wochenbetthausbesuche, Termine der Wochenbettambulanz und der Stillsprechstunde, Beratungen jeglicher Art in der Schwangerschaft und nach der Geburt, Sprechstundentermine (auch Akupunkturen, Moxa- und Tape-Termine), Gesprächstermine, Termine zur Hilfe von Schwangerschaftsbeschwerden und weitere.